Kein Unfall ist angenehm, aber was tun, wenn Ihr Mietwagen involviert ist?
Ein Unfall in einem fremden Land kann entmutigend sein. Bleiben Sie ruhig, folgen Sie dem ordnungsgemäßen Verfahren und es wird nicht die katastrophale Erfahrung, die Sie vielleicht befürchtet hatten.
Im wesentlichen sollte der Umgang mit einem Unfall, egal ob Mietwagen oder nicht, in einem fremden Land nicht mehr problematischer sein, als der Umgang mit einem Unfall im eigenen Heimatland – es kann möglicherweise ein bisschen bürokratischer sein, als man es gewohnt ist.
Am Unfallort geht man durch das Verfahren, wie es Zuhause auch üblich ist. Vergessen Sie nicht Fotos (oder Skizzen) zu machen, Namen, Anschrift und Versicherungsdetails mit der anderen Partei zu tauschen. Rufen Sie die Notfallnummer, die in Ihrem Mietwagenvertrag enthalten ist, sobald wie möglich an (manche Mietwagenanbieter bringen diese Rufnummer an der Innenseite der Windschutzscheibe an). Ihr Mietwagenanbieter sollte mit Ihnen den weiteren Vorgang besprechen.
Wie geht‘s weiter? Selbsverständlich, wie auch zuhause, finden Sie als erstes heraus, ob jemand verletzt wurde – insbesondere, ob Verletzungen schwerwiegend sind. Bei Bedarf rufen Sie einen Krankenwagen, um wirklich sicherzugehen. Gibt es Zeugen Vorort, dann werden sie meistens Krankenwagen und Polizei verständigen. Notieren Sie sich vorsichtshalber die Namen, Anschriften und Telefonnummern der Zeugen.
Geben Sie kein Verschulden Ihrerseits zu. Sie sollten nicht unbedingt erwähnen, dass Ihr Auto gemietet ist, vor allem der anderen Partei gegenüber. Manch einer könnte Sie in Sachen Schadensregulierung für Freiwild halten. Alle Informationen, die Sie der anderen Partei mitteilen, sollten auf ein minimum reduziert werden. Also nur das wichtigste wie Name, Anschrift und Versicherungsdetails.
Sind diese Formalitäten erledigt, vergessen Sie nicht die Mietwagenfirma anzurufen, sofern Sie dies noch nicht getan haben, um ihnen zu erklären, was passiert ist.
Ist der Unfall so ernst, dass die Polizei beteiligt ist, so wird man all Ihre Dokumente einsehen wollen. Denken Sie also daran, Ihren Führerschein, Vermietungsdokumente und Reisepass immer bei sich zu tragen. Sie sollten sowieso immer Ihren Reisepass mit sich führen, auch wenn Sie nicht fahren. Das erspart Ihnen erheblichen Aufwand, sollten Sie von der Polizei aus irgendeinem Grund angehalten werden.
Sie selbst brauchen die Versicherungsgesellschaft nicht zu kontaktieren – dies sollte direkt vom Mietwagenanbieter erledigt werden. Bei der Rückgabe des Mietwagens, vergessen Sie nicht, nach einer Kopie des Unfallberichts zu fragen.